Teilnehmerbedingungen für Vargorea – Veranstaltungen (AGB)

1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter (Vargorea V.).

3. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffe, etc.)

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

6. Der Teilnehmer verpflichtet sich nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern in eingestürzten Häusern und Mauern, das entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

7. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

9. Alle Hunde müssen für die Veranstaltung angemeldet sein. Während der gesamten Veranstaltung herrscht absolute Maulkorb- und Leinenpflicht! Bei Nichteinhaltung, behält sich der Veranstalter vor, den Hundehalter samt dem Hund von der Veranstaltung verweisen. Der Veranstalter behält sich des Weiteren vor keine Hunde zu seinen Veranstaltungen zu zulassen.

10. Alle Rechte an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

11. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.

12. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

13. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

14. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.

15. Der Teilnehmer darf alkoholische Getränke zu der Veranstaltung grundsätzlich mitbringen. Der Verzehr hierfür sollte aber ein gesundes Maß nicht überschreiten. Bei zu stark alkoholisierten Personen behält sich der Veranstalter vor, diese von der jeweiligen Veranstaltung zu verweisen.

16. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

17. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltungen sind nur nach Absprache möglich.

18. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren und Bearbeitungskosten zu tragen.

19. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

20. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten in einer Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mail umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit archiviert. Darüber werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Sämtliche Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergereicht.

21. Sollte der Teilnehmer seine Teilnahme im Vorfeld absagen, oder ohne Absage nicht zur Veranstaltung erscheinen, so bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen.
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
Ein Widerrufsrecht ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

22. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Der Eventparkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

23. Es gilt der zum Zeitpunkt der Überweisung aus der Preisliste ersichtliche Betrag; das Datum der Onlinebestellung ist insoweit nicht maßgebend. Nach der Onlinebestellung ist der fällige Betrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

24. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regel, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlichen am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

25. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform

26. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.